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Für den Inhalt verantwortlich:

DJ Crizz La Cos

Firmen- und Postanschrift:
9065 Ebenthal
www.djmusic.at
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+436764745511

Rechtsform: Kleinunternehmer Firmenbuchnummer: eingetragene Firma.
Interessensvertretung: Mitglied bei der Wirtschaftskammer Kärnten.
Haftungsausschluss: Es wird ausdrücklich betont, dass Crizz La Cos keinerlei Einfluss auf Inhalte und Gestaltung verlinkter Seiten oder anderer externer Inhalte hat.
Copyright: 
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Jeder Verstoß gegen Urheberrechte oder sonstige Rechte, insbesondere unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich verfolgt. Die genannten Firmen-, Marken-, Handels-Namen sowie Produktbeschreibungen unterliegen, soweit nichts anderes vermerkt ist, Namens- bzw. Markenrechtsschutz.
Bildernachweis: Das Bildmaterial stammt von Crizz La Cos und unterliegt dem Copyright.

 

Datenschutzbestimmungen:

Kontakt des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen

Name:                             Crizz La Cos
Anschrift:                         9065 Ebenthal
E-Mail Adresse:               Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefonnummer:             +43676/4745511
Firma:                             Crizz La Cos (djmusic.at)

Grundsätze

Durch die Zustimmung der AGB bei Auftragserteilung, akzeptiert der Kunde, dass seine persönlichen Daten wie Name, Emailadresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Erfüllung des geschlossenen Vertrags verarbeitet werden.
Der Künstler (DJ) ist berechtigt, Fotos und Videos zu erstellen, sowie erstellte Fotos und Videoaufnahmen von Kundenveranstaltungen für Marketingzwecke zu verwenden.

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Firma djmusic by Crizz La Cos e.U. ist in der Event Branche tätig.
Einerseits werden personenbezogene Daten von Kunden, sowie nicht personenbezogene Daten (veranstaltungsbezogene Daten) für die Auftragserfüllung verarbeitet und nach der gesetzlich vorgegeben Archivierungsdauer (siehe unten) gelöscht.
Diese Daten werden lediglich für die Auftragserfüllung verarbeitet.
Die Daten werden aus steuerrechtlichen Gründen an die für die Steuererklärung verantwortlichen Dienstleister, sowie ggf. an die Steuerbehörde weiter gegeben.

Beschreibung der Datenverarbeitung

Es werden ausschließlich personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung gesammelt und nach der gesetzlichen Archivierungspflicht gelöscht.

Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Name und Anschrift des Kunden
E-Mail Adresse und Telefonnummer des Kunden
Name und Anschrift des DJs
E-Mail Adresse und Telefonnummer des DJs
Kontodaten des DJs
Geburtsdatum des DJs
Es werden folgende nicht personenbezogene Daten verarbeitet:
Ort und Datum der Veranstaltung
Gästeanzahl
Musikwünsche
Ablaufpläne

Rechtsgrundlagen

Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit und für jedermann online unter http://www.djmusic.at/datenschutzbestimmungen/ abrufbar.
Dort sind Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich in klarer und einfacher Sprache zusammengefasst.
Des Weiteren sind Informationen über die Identität des Verantwortlichen und die Zwecke der Verarbeitung sowie die Auskunft darüber, welche sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden auffindbar.
Die Zustimmungserklärung ist fixer Bestandteil jedes Auftrags – sie befindet sich auf der letzten Seite des Buchungsformulars und muss vom Kunden unterfertigt werden.
Es gibt keine gesonderte Einwilligung, da die Verarbeitung für die Erfüllung der Leistung, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
Alle Daten werden auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet.

Angaben zur Löschungs- und Aufbewahrungsfristen

Alle zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Daten werden 7 Jahre gespeichert und danach vollständig gelöscht (inklusive Backups).

 

AGB‘s

  1. Allgemeines

    Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Angebote und Vertragsabschluss

    Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

  3. Leistungserbringung

    Der DJ ist frei in der Gestaltung seiner musikalischen Darbietung und Musikauswahl, wird diese aber, so gut wie möglich, an die Rahmenbedingungen anpassen.

  4. Zahlungsbedingungen

    Der Veranstalter/Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Gage unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung in bar dem DJ zu bezahlen, außer es wurde vorab eine andere Zahlungsweise vereinbart. Endet die Veranstaltung vor dem vereinbarten Ende, ist trotzdem der komplette vereinbarte Betrag zu entrichten. Hält sich der Veranstalter nicht an die vereinbarten Zahlungsbedingungen, besteht durch den Gläubiger ab dem Zeitpunkt der versäumten Zahlungsfrist die Möglichkeit einen gerichtlichen Zahlungsbefehl zu erwirken. Eine vorherige Mahnung ist nicht verpflichtend.

  5. Vereinbarte Arbeitszeiten

    Verzögert sich die vereinbarte Startzeit auf Grund organisatorischer Mängel, reduziert sich dadurch die gebuchte Dauer der Dienstleistung (DJ-Spieldauer). Das vereinbarte Ende der Spieldauer bleibt, wie vereinbart bestehen. Eine Option auf Verlängerung der Spieldauer bei Verlangen durch den Veranstalter kann durch den Künstler (DJ) gegen Aufpreis gewährt werden, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

  6. Abgaben und Gebühren

    Sämtliche zu leistende Abgaben wie AKM, Lustbarkeitsabgabe usw. hat der Veranstalter, der Organisator einer Veranstaltung, bzw. der Inhaber der Location zu tragen, zudem ist er für die Durchführung der Zahlung verantwortlich.
    Hinweis: Grundsätzlich sind Hochzeitsfeiern und Privatfeiern bei der AKM nicht anmeldepflichtig. Laut österreichischem Urheberrecht ist immer der Veranstalter und niemals der zugebuchte Musiker oder DJ für die AKM-Meldepflicht einer Veranstaltung verantwortlich.

  7. Rahmenbedingungen

    Der Veranstalter haftet für einen ordnungsgemäßen Bühnenaufbau der in Bezug auf Größe, Sicherheit und Witterungsbeständigkeit den folgenden Angaben, bzw. den Sicherheitsrichtlinien entspricht.

    • Die Bühnengröße, bzw. der Standort des DJs mit Technik muss mindestens 6m2 betragen (3m in die Breite x 2m in die Tiefe)

    • Bei Freiluftveranstaltungen muss die Bühne überdacht und entsprechend gegen Einwirkungen von außen (Sturm, Gewitter, usw...) geschützt sein. Eventuelle Schäden am technischen Equipment, welche auf fehlende oder mangelhafte Überdachung bzw. Bühnengestaltung zurückzuführen sind, trägt der Veranstalter.

    • Für den Auftritt muss der Veranstalter einen Stromanschluss in Bühnennähe (max. 5m Entfernung) mit 230V, abgesichert mit 16 Ampere bereitstellen, welcher der EN 50160 entspricht. Die Stromzufuhr muss so kontinuierlich erfolgen, dass ein problemloses Betreiben aller Geräte, während Soundcheck und Auftritt gewährleistet ist. Schäden am technischen Equipment, verursacht durch mangelhafte Stromversorgung (Unter-, Überspannung, Phasenfehler, etc.) bzw. Blitzeinschlag, trägt der Veranstalter.

    • Ist aus organisatorischen Gründen die Notwendigkeit gegeben die DJ-, Licht- und Tontechnik vor Beginn der Veranstaltung aufzubauen, ist der Veranstalter für die Aufsicht darüber verantwortlich. Bei Diebstahl oder Schäden muss der Mieter/Veranstalter für die Reparaturkosten bzw. Wiederherstellungskosten aufkommen, unabhängig davon, wer die Schäden verursacht hat. Für sämtliche Schäden, die im Buchungs- bzw. Mietzeitraum auftreten (dazu zählt auch Diebstahl/Verlust), haftet der Mieter/Veranstalter. Unabhängig davon, wer die Schäden verursacht hat. Der Mieter/Veranstalter muss für die Reparaturkosten bzw. Wiederherstellungskosten aufkommen.
  8. Verpflegung des Disc Jockeys

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend/-tag entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  9. Ausfall/Verhinderung

    Im Falle der Verhinderung des DJs zum Zeitpunkt des Auftritts durch z.Bsp. Unfall, Erkrankung etc., wird sich der DJ bemühen einen Ersatz zu organisieren. Eine Verpflichtung dafür besteht allerdings nicht. Schadensersatzansprüche an den DJ entstehen dadurch keine.

  10. Vertragsbruch/Stornierung

    Bei Vertragsbruch (z. B. Absage der Veranstaltung, Doppelbuchungen, bzw. Verstoß gegen einen oder mehrere der o. a. Punkte) ist der DJ berechtigt, ein Pönale in Höhe der vereinbarten Gage zu beanspruchen, ohne dafür weitere Leistungen erbringen zu müssen. Sofern keine anderslautende einzelvertragliche Vereinbarung geschlossen wurde, gilt:
    KOSTENFREIE Stornierung bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Eventtermin

    Stornogebühr im Ausmaß von 40 % vom gesamten Angebotspreis bis spätestens 1 Monat vor Ankunfts-/Veranstaltungstag

    Stornogebühr im Ausmaß von 70 % vom gesamten Angebotspreis bis 1 Woche vor Ankunfts-/Veranstaltungstag

    Stornogebühr im Ausmaß von 90 % vom gesamten Angebotspreis in der letzten Woche

  11. Entbindung der Vertragsbedingung durch höhere Gewalt

    Die Parteien werden von der teilweisen oder vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag entbunden, sollte diese Nichterfüllung Folge der Umstände höherer Gewalt sein. Als höhere Gewalt werden insbesondere Überschwemmung, Brand, Erdbeben und andere ähnliche Naturkatastrophen, ein Krieg, Kriegshandlungen, eine Blockade, ein Streik, eine Aussperrung, Unruhe, Handlungen der staatlichen Organe oder sonstige Umstände angesehen, die außer Kontrolle der Vertragspartner stehen und nach dem Abschluss dieses Vertrages entstanden sind. Die Partei, welche durch die Umstände höherer Gewalt verhindert ist, ihre Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen, hat unverzüglich nach Eintritt dieser Umstände schriftlich die andere Partei über den Eintritt solcher Umstände zu benachrichtigen. Schadenersatzverpflichtungen bestehen in diesem Fall nicht.

  12. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich als zwingend vereinbart. Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt am Wörthersee.

  13. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  14. Nachträglich gestrichene bzw. hinzugefügte Vertragsbedingungen sind unzulässig und werden nicht anerkannt.


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